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	<title>Verkehrsrecht Archive &#062; Rechtsanwalt Joachim Weiß</title>
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	<description>Rechtsanwälte &#38; Steuerberater in Bruchsal und Kraichtal</description>
	<lastBuildDate>Tue, 14 Oct 2025 04:44:46 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Wenn der Unfall ohne Kollision passiert: Autofahrerin haftet zur Hälfte mit</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/wenn-der-unfall-ohne-kollision-passiert-autofahrerin-haftet-zur-haelfte-mit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2025 04:44:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Nicht jeder Verkehrsunfall geht mit einem Blechschaden einher. Doch auch wenn es keine Kollision gibt, kann eine Mithaftung entstehen – nämlich dann, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers den anderen zu einem folgenschweren Ausweichmanöver zwingt. Entscheidend ist dabei der unmittelbare zeitliche und räumliche Zusammenhang des Fahrverhaltens mit dem Unfallgeschehen. Das Landgericht (LG) Bochum hat am  [...]</p>
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<p>(DAV). Nicht jeder Verkehrsunfall geht mit einem Blechschaden einher. Doch auch wenn es keine Kollision gibt, kann eine Mithaftung entstehen – nämlich dann, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers den anderen zu einem folgenschweren Ausweichmanöver zwingt. Entscheidend ist dabei der unmittelbare zeitliche und räumliche Zusammenhang des Fahrverhaltens mit dem Unfallgeschehen.<br />
Das Landgericht (LG) Bochum hat am 21. Januar 2025 (AZ: I-11 S 72/24) entschieden, dass eine Autofahrerin trotz fehlender Berührung zur Hälfte für den Sturz eines Radfahrers haftet. Ein Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert.</p>
<h2>Fahrrad versus Auto: Keine Kollision &#8211; trotzdem Schadensersatz</h2>
<p>Ein Radfahrer war auf einem schmalen Wirtschaftsweg unterwegs, als ihm eine Autofahrerin entgegenkam. Die Straße war offiziell nur für Anlieger freigegeben, doch die Fahrerin nutzte sie dennoch. Der Radfahrer konnte den Pkw schon aus etwa 150 Metern Entfernung sehen. Trotzdem fuhren beide Verkehrsteilnehmer ohne erkennbare Reaktion direkt aufeinander zu. Im letzten Moment bremsten beide – der Radfahrer stürzte bei seinem Bremsmanöver.<br />
Eine Berührung der Fahrzeuge gab es nicht. Der Pkw stand mittig auf dem engen Weg. Trotzdem landete der Fall vor Gericht, weil der Radfahrer Schadensersatz für die bei dem Sturz zerstörte Brille geltend machte.</p>
<h2>Haftung zur Hälfte für den Schaden</h2>
<p>Das Landgericht Bochum betonte, dass auch ein sogenannter &#8222;berührungsloser Unfall&#8220; eine Haftung nach sich ziehen kann. Entscheidend sei, ob das Verhalten eines Fahrzeugführers für den Sturz oder das Ausweichmanöver eines anderen mitursächlich war. Im konkreten Fall sah das Gericht die Betriebsgefahr des Autos sowie ein Fehlverhalten der Fahrerin als haftungsbegründend an. Sie habe sich mit unangepasster Geschwindigkeit und in mittiger Position auf dem engen Weg bewegt. Das verstoße gegen das Sichtfahrgebot und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Tatsache, dass sie unberechtigt die Anliegerstraße befuhr, sei hingegen haftungsrechtlich irrelevant, da diese Regelung nicht dem Schutz einzelner Verkehrsteilnehmer, sondern nur der Verkehrslenkung diene.</p>
<h2>Auch der Radfahrer trifft eine Mitschuld</h2>
<p>Doch auch der Radfahrer wurde nicht aus der Verantwortung entlassen. Das Gericht urteilte, dass er zu schnell unterwegs war und sich ebenfalls nicht an das Sichtfahrgebot gehalten habe. In einer engen Wegsituation dürfe nicht darauf vertraut werden, dass kein Gegenverkehr kommt – insbesondere bei möglichem Anliegerverkehr.</p>
<p>Das Ergebnis: eine Haftungsverteilung von jeweils 50 Prozent. Die Autofahrerin haftet aufgrund der Betriebsgefahr und ihres Verstoßes gegen die Rücksichtspflicht, der Radfahrer wegen seines eigenen erheblichen Verschuldens.</p>
<h2>Schadenersatz für kaputte Brille: &#8222;neu für alt&#8220;</h2>
<p>Bei der Berechnung des Schadensersatzes für die zerstörte Brille entschied das Gericht, dass kein voller Ersatz geleistet werden muss. Die alte Brille war bereits drei Jahre alt, die neue hatte eine bessere Sehschärfe. Daher sei ein Abzug von 25 Prozent wegen &#8222;neu für alt&#8220; gerechtfertigt.</p>
<h2>Was bedeutet das Urteil für Verkehrsteilnehmer?</h2>
<p>Auch ohne Zusammenstoß kann eine Mithaftung entstehen.<br />
Wer anderen den Weg versperrt oder zu riskanten Ausweichmanövern zwingt, kann mitverantwortlich gemacht werden.<br />
Verstöße gegen Sichtfahrgebot und Rücksichtnahme spielen eine zentrale Rolle in der Haftungsfrage.<br />
Die bloße Nutzung einer gesperrten Straße führt nicht automatisch zu einem Mitverschulden.<br />
Bei Sachschäden gilt: Es wird oft nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neupreis.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.verkehrsrecht.de" target="_blank" rel="external noopener">www.verkehrsrecht.de</a></p>
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		<title>Unfall auf dem Gehweg: Wann Radfahrer mithaften – und warum das Alter eine Rolle spielt</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/unfall-auf-dem-gehweg-wann-radfahrer-mithaften-und-warum-das-alter-eine-rolle-spielt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 09:49:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Wer mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs ist, kennt das Risiko: Grundstücksausfahrten, parkende Autos, unübersichtliche Ecken. Kommt es zum Unfall, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet – und in welchem Umfang? Besonders heikel wird es, wenn Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Fall vom 15. Oktober 2024  [...]</p>
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<p>(DAV). Wer mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs ist, kennt das Risiko: Grundstücksausfahrten, parkende Autos, unübersichtliche Ecken. Kommt es zum Unfall, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet – und in welchem Umfang? Besonders heikel wird es, wenn Kinder oder Jugendliche beteiligt sind.<br />
Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Fall vom 15. Oktober 2024 (AZ: 14 U 143/24) entschieden, dass auch ein jugendlicher Radfahrer für einen Unfall auf dem Gehweg mithaften kann – jedoch nicht voll. Wegen seines verkehrswidrigen Verhaltens musste er noch zu 70 Prozent haften, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>
<h2>Radfahrer gegen Auto auf dem Gehweg: So kam es zum Unfall</h2>
<p>Ein Jugendlicher (über zehn Jahre) befuhr mit seinem Fahrrad einen Gehweg – allerdings entgegen der zugelassenen Richtung. Zur gleichen Zeit verließ die Beklagte mit ihrem Auto ein Grundstück und tastete sich über den Gehweg auf die Straße. Dort kam es zur Kollision. Der junge Radfahrer wurde verletzt und verlangte Schadensersatz. Das Landgericht Lüneburg sah den Hauptverursacher im Radfahrer und verteilte die Haftung zu 70 Prozent zu seinen Lasten.</p>
<h2>Mitverschulden ja – aber kein grober Fehler</h2>
<p>Das Oberlandesgericht Celle bestätigte diese Einschätzung. Zwar wurde anerkannt, dass die Pkw-Fahrerin eine erhöhte Betriebsgefahr trug, da sie aus einer Grundstücksausfahrt kam, denn dann gelten besondere Sorgfaltspflichten. Zudem erhöhte die besondere Situation auf dem Gehweg – freigegeben für Radfahrer in der anderen Richtung – die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs.<br />
Jedoch sei das Verhalten des Jugendlichen – insbesondere das Befahren des Gehwegs in falscher Richtung – als erheblicher Verkehrsverstoß zu werten. Aufgrund seines Alters (älter als 10 Jahre) sei aber kein grobes Verschulden im juristischen Sinne anzunehmen, das eine vollständige Haftung gerechtfertigt hätte.</p>
<h2>Warum das Alter des Radfahrers entscheidend ist</h2>
<p>Ein wichtiger Punkt der Entscheidung: Das Alter des Radfahrers. Der Kläger war kein Kind mehr, aber auch noch kein Erwachsener. Das Gericht betonte, dass Jugendliche in der Regel weniger umsichtig und vorausschauend agieren. Daher sei ein besonders strenges Verschulden nicht zu unterstellen. Eine vollständige Haftung des jungen Radfahrers – wie von der Beklagten gefordert – lehnte das Gericht ab.</p>
<h2>Fazit für die Praxis</h2>
<p>Radfahrer auf dem Gehweg sind nicht automatisch aus der Haftung raus – besonders wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Aber auch Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein, wenn sie aus Einfahrten über Gehwege fahren. Und: Bei Jugendlichen spielt die Reife eine Rolle bei der juristischen Bewertung. Die Entscheidung des OLG Celle zeigt einmal mehr, wie genau Gerichte abwägen – und wie wichtig der Einzelfall ist.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.verkehrsrecht.de" target="_blank" rel="external noopener">www.verkehrsrecht.de</a></p>
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		<title>Versicherungsbetrug oder berechtigter Anspruch?</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/versicherungsbetrug-oder-berechtigter-anspruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2025 12:20:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Bei Schadensfällen in der Kfz-Kaskoversicherung müssen die Versicherten oft den genauen Unfallhergang nachweisen. Insbesondere bei unklaren Angaben oder fehlenden Zeugen verweigern die Versicherer häufig die Zahlung.  Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2024 (AZ: 12 U 12/24) schafft Orientierung und betont den Schutz der Versicherten. Demnach genügt beim Antrag auf Ansprüche aus  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de/versicherungsbetrug-oder-berechtigter-anspruch/">Versicherungsbetrug oder berechtigter Anspruch?</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de">Rechtsanwalt Joachim Weiß</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="default-stage__content">
<p><strong>(DAV). Bei Schadensfällen in der Kfz-Kaskoversicherung müssen die Versicherten oft den genauen Unfallhergang nachweisen. Insbesondere bei unklaren Angaben oder fehlenden Zeugen verweigern die Versicherer häufig die Zahlung. </strong></p>
<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2024 (AZ: 12 U 12/24) schafft Orientierung und betont den Schutz der Versicherten. Demnach genügt beim Antrag auf Ansprüche aus der Kfz-Kaskoversicherung die Feststellung, dass die Schadensart und -beschaffenheit auf einem Unfall beruhen.</p>
<h2><strong>Unfall oder Unfallmanipulation?</strong></h2>
<p>In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine Frau nach einem vermeintlichen Zusammenstoß ihres Autos mit einem entgegenkommenden Fahrzeug Schadensersatz geltend gemacht. Die Versicherung zweifelte den Hergang an und verwies auf mögliche Manipulation. Trotz unstimmiger Angaben und fehlender neutraler Zeugen wertete das Gericht anhand des Schadens den Unfall als versicherten Fall.</p>
<h2><strong>Gericht: Umstände sprechen für Unfall </strong></h2>
<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass bei unaufklärbarem Sachverhalt der Nachweis ausreichend sein kann, dass der Schaden nur durch einen Unfall im versicherten Zeitraum erklärbar ist. Die Versicherung muss dann zahlen, wenn sie Manipulation oder Obliegenheitsverletzungen nicht nachweisen kann.</p>
<p>Das Urteil klärt zudem, dass der Versicherer und nicht der Kunde einer Versicherung die Beweislast für einen vorsätzlich herbei geführten Unfall hat. Dies bietet Schutz vor ungerechtfertigter Leistungsverweigerung.</p>
<h2><strong>Warum das Urteil wichtig ist</strong></h2>
<ul>
<li>Klarheit bei der Beweislast: Versicherungsnehmer müssen lediglich den Schaden plausibel erklären, nicht aber jeden Zweifel ausräumen.</li>
<li>Einschränkung der Manipulationsvorwürfe: Versicherer dürfen Indizien für Unfallmanipulation nicht unreflektiert bewerten.</li>
<li>Stärkung der Verbraucherrechte: Das Urteil zeigt, dass Gerichte den Schutz von Versicherten ernst nehmen.</li>
</ul>
<h2><strong>Tipps für Versicherungsnehmer</strong></h2>
<ul>
<li>Dokumentation ist entscheidend: Unfallstelle fotografieren und Zeugen hinzuziehen.</li>
<li>Vorsicht bei Schadensmeldungen: Alle Angaben sollten vollständig und korrekt sein.</li>
<li>Polizei einschalten: Auch bei kleinen Unfällen ist eine Unfallaufnahme hilfreich, um spätere Zweifel auszuräumen.</li>
</ul>
<p>Quelle: www.verkehrsanwaelte.de</p>
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		<title>Unfallflucht mit Einkaufswagen &#8211; Auto muss nicht bewegt werden</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/nfallflucht-mit-einkaufswagen-auto-muss-nicht-bewegt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 May 2025 10:52:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Dazu gehört es beispielsweise die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Polizei zu ermöglichen. Kann auch bei einem Crash mit einem Einkaufswagen Unfallflucht vorliegen? Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 6. Mai 2024 (AZ:  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="default-stage__content">
<p><strong>(DAV). Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Dazu gehört es beispielsweise die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Polizei zu ermöglichen. Kann auch bei einem Crash mit einem Einkaufswagen Unfallflucht vorliegen?</strong></p>
<p>Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 6. Mai 2024 (AZ: 1 ORs 38/24) entschieden, dass auch Fußgänger mit Einkaufswagen unter die Regelungen der Unfallflucht fallen können. Dies betrifft Fälle, in denen typische Gefahren des Verkehrs auf Parkplätzen auftreten, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>
<h2><strong>Einkaufswagen als Unfallverursacher</strong></h2>
<p>In diesem Fall rollte ein vom Angeklagten kurz losgelassener Einkaufswagen auf einem abschüssigen Supermarktparkplatz gegen ein anderes Fahrzeug und verursachte sichtbare Schäden. Der Angeklagte ging jedoch vom Unfallort fort, ohne seine Daten zu hinterlassen. Er wurde deshalb wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt.</p>
<h2><strong>Unfallflucht auf Parkplatz auch ohne Fahrzeugbewegung möglich</strong></h2>
<p>Das OLG Naumburg bestätigte die Verurteilung des Angeklagten wegen Unfallflucht. Es stellte fest, dass auch Unfälle, die nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs zusammenhängen, unter den Schutzzweck des § 142 StGB fallen können. Voraussetzung ist ein straßenverkehrsspezifischer Zusammenhang. Dieser sei gegeben, wenn sich ein Fußgänger auf einem Supermarktparkplatz im Bereich der abgestellten Fahrzeuge bewegt und dabei mit einem Einkaufswagen einen Schaden verursacht.</p>
<h2><strong>Tipps für die Praxis</strong></h2>
<ul>
<li>Achtsamkeit auf Parkplätzen: Einkaufswagen sollten immer gesichert abgestellt werden.</li>
<li>Schadensmeldung: Selbst bei vermeintlich geringen Schäden ist das Hinterlassen der Personalien verpflichtend.</li>
<li>Rechtsberatung: Bei Vorwürfen der Unfallflucht kann eine juristische Prüfung des Einzelfalls entscheidend sein.</li>
</ul>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Unfall in Engstelle: Wer haftet?</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/unfall-in-engstelle-wer-haftet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 09:19:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Engstellen auf der Straße sind potenzielle Gefahrenstellen. Besonders kritisch wird es, wenn ein Spurwechsel erforderlich ist. Nach dem sogenannten Anscheinsbeweis wäre dann in aller Regel derjenige schuld, der die Spur wechselt. Dies bestätigte auch das Landgericht Essen am 24. September 2024 (AZ: 13 S 41/24), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufzeigt.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de/unfall-in-engstelle-wer-haftet/">Unfall in Engstelle: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de">Rechtsanwalt Joachim Weiß</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="default-stage__content">
<p><strong>(DAV). Engstellen auf der Straße sind potenzielle Gefahrenstellen. Besonders kritisch wird es, wenn ein Spurwechsel erforderlich ist. Nach dem sogenannten Anscheinsbeweis wäre dann in aller Regel derjenige schuld, der die Spur wechselt. Dies bestätigte auch das Landgericht Essen am 24. September 2024 (AZ: 13 S 41/24), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufzeigt. Bei Kollisionen im Bereich von Engstellen hafte im Regelfall der Fahrer allein, der den Fahrstreifen wechselt.</strong></p>
<h2><strong>Spurwechsel in Engstellen: besondere Sorgfaltspflicht</strong></h2>
<p>Wer in einer Engstelle die Spur wechselt, muss besonders vorsichtig sein. § 7 Absatz 5 der StVO schreibt vor, dass dabei andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Reißverschlussverfahren angewendet wird oder nicht.</p>
<h2><strong>Verantwortung liegt beim Spurwechsler</strong></h2>
<p>Das LG Essen hat in einem aktuellen Urteil (13 S 41/24 vom 24.09.2024) entschieden, dass die Verantwortung für einen Unfall in einer Engstelle in der Regel allein bei demjenigen liegt, der die Spur wechselt. Der Spurwechsler muss den Beweis des ersten Anscheins, der gegen ihn spricht, erschüttern. Gelingt ihm dies nicht, haftet er allein für die Unfallfolgen.</p>
<h2><strong>Reißverschlussverfahren: Kein Freibrief für Spurwechsler</strong></h2>
<p>Auch wenn das Reißverschlussverfahren angewendet wird, bedeutet dies nicht, dass der Wechsler einfach auf die andere Spur fahren darf. Er muss weiterhin sicherstellen, dass er niemanden gefährdet. Der Fahrer auf der durchgehenden Spur hat Vorrang.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsanwaelte.de</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de/unfall-in-engstelle-wer-haftet/">Unfall in Engstelle: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de">Rechtsanwalt Joachim Weiß</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wildunfälle und Versicherungsansprüche – Nachweise sind entscheidend</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/wildunfaelle-und-versicherungsansprueche-nachweise-sind-entscheidend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Mar 2025 12:54:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://recht-steuer-bruchsal.de/?p=2106</guid>

					<description><![CDATA[<p>(DAV). Wildunfälle sind nicht nur gefährlich, sondern können auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen aufwerfen. Wer einen Schaden durch Wild auf einer Fahrt geltend machen möchte, steht oft vor der Herausforderung, den Unfall und die Kausalität des Schadens nachzuweisen.  Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Rheine vom 22. Juni 2023 (AZ: 14 C 134/22) zeigt, welche Fallstricke  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de/wildunfaelle-und-versicherungsansprueche-nachweise-sind-entscheidend/">Wildunfälle und Versicherungsansprüche – Nachweise sind entscheidend</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de">Rechtsanwalt Joachim Weiß</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="default-stage__content">
<p><strong>(DAV). Wildunfälle sind nicht nur gefährlich, sondern können auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen aufwerfen. Wer einen Schaden durch Wild auf einer Fahrt geltend machen möchte, steht oft vor der Herausforderung, den Unfall und die Kausalität des Schadens nachzuweisen. </strong></p>
<p>Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Rheine vom 22. Juni 2023 (AZ: 14 C 134/22) zeigt, welche Fallstricke dabei lauern.</p>
<h2><strong>Wildunfall in Bulgarien und umstrittene Schadensursache</strong></h2>
<p>In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall behauptete der Kläger, bei einer Autofahrt in Bulgarien mit einem Reh kollidiert zu sein. Dadurch sei ein Schaden an der linken Seite seines Fahrzeugs entstanden. Ein Kostenvoranschlag bezifferte den Schaden auf insgesamt 5.125,31 Euro. Unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro machte der Kläger eine Forderung von 4.975,31 Euro geltend.</p>
<p>Die Versicherung bestritt den Wildunfall und argumentierte, dass das Schadenbild nicht zu einem Zusammenstoß mit einem Reh passe. Insbesondere der 2,50 Meter lange Lackkratzer an der linken Fahrzeugseite spräche gegen die Darstellung des Klägers.</p>
<p>Ein Sachverständigengutachten bestätigte diese Einschätzung. Die Länge der Kratzer könne nicht durch eine Kollision mit einem Reh verursacht worden sein. Vielmehr schloss der Sachverständige aus, dass derartige Schäden durch einen Wildunfall entstehen. Vielmehr deuteten die Spuren auf einen Vorschaden hin, der dem Kläger bekannt gewesen sein musste.</p>
<h2><strong>Vorschaden verschwiegen? Klage abgewiesen! </strong></h2>
<p>Das AG Rheine wies die Klage ab, da der Kläger den Unfall und dessen Zusammenhang mit den Schäden nicht nachweisen konnte. Insbesondere die auffälligen Lackkratzer an der Fahrerseite seien laut Gutachten untypisch für eine Rehkollision. Zudem bestand am Fahrzeug ein Vorschaden, der vom Kläger nicht offengelegt wurde.</p>
<h2><strong>Was ist im Falle eines Wildunfalls zu tun?</strong></h2>
<p>Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen.<br />
Polizei verständigen: Die Polizei nimmt den Unfall auf und stellt eine Wildunfallbescheinigung aus.<br />
Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.<br />
Beweise sichern: Machen Sie Fotos vom Unfallort, vom Tier und von den Schäden am Fahrzeug.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Führerschein weg: Cannabisgesetz gilt nicht rückwirkend</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/fuehrerschein-weg-cannabisgesetz-gilt-nicht-rueckwirkend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2025 12:17:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://recht-steuer-bruchsal.de/?p=2101</guid>

					<description><![CDATA[<p>Lüneburg/Berlin (dpa/tmn). Die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz gelten nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verfahren. Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23. September 2024 (AZ: 12 PA 27/24). Betroffen sind demnach Verfahren, bei denen die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 1. April 2024 ergangen ist, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de/fuehrerschein-weg-cannabisgesetz-gilt-nicht-rueckwirkend/">Führerschein weg: Cannabisgesetz gilt nicht rückwirkend</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-steuer-bruchsal.de">Rechtsanwalt Joachim Weiß</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="module default-stage default-stage--news">
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<div class="default-stage__content">
<p><strong>Lüneburg/Berlin (dpa/tmn). Die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz gelten nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verfahren.</strong> Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23. September 2024 (AZ: 12 PA 27/24). Betroffen sind demnach Verfahren, bei denen die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 1. April 2024 ergangen ist, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>
<p>Ein Autofahrer wurde im August 2021 unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt. Die Konzentration von THC in seinem Blutserum lag bei 1,0 ng/ml. Die zuständige Behörde ordnete daraufhin eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrer kam dieser Anordnung jedoch nicht nach. Daraufhin entzog ihm die Behörde im März 2022 die Fahrerlaubnis. Klage und Beschwerde gegen diese Entscheidung blieben erfolglos. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass die neuen Grenzwerte des Cannabisgesetzes, die am 1. April 2024 in Kraft getreten sind, auch auf seinen Fall anzuwenden seien.</p>
<p>Das OVG Lüneburg stellte klar, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist. Da der Entzug der Fahrerlaubnis in diesem Fall vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erfolgte, sind die neuen Regelungen nicht anzuwenden. Das Gericht betonte, entscheidend sei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses. Die nicht befolgte MPU-Anordnung stehe dabei im Mittelpunkt. Es wäre unzulässig, rückwirkend die Maßstäbe auszutauschen, anhand derer sich entscheidet, ob ein Betroffener ausreichend kooperiert hat.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
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		<title>Sturmschäden und Kfz-Versicherung: Wann zahlt die Teilkasko?</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/sturmschaeden-und-kfz-versicherung-wann-zahlt-die-teilkasko/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2025 12:04:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Wenn es um Sturmschäden an Fahrzeugen geht, stellt sich oft die Frage, unter welchen Bedingungen eine Kfz-Teilkaskoversicherung greift. Dies kann gerade für Halter schwieriger werden, die ihr Fahrzeug mehrere Tage an einem Ort stehen lassen. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. Juni 2024 (AZ: 8 U 775/24) zeigt, wie streng die Anforderungen an  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>(DAV). Wenn es um Sturmschäden an Fahrzeugen geht, stellt sich oft die Frage, unter welchen Bedingungen eine Kfz-Teilkaskoversicherung greift. Dies kann gerade für Halter schwieriger werden, die ihr Fahrzeug mehrere Tage an einem Ort stehen lassen.</strong></p>
<p>Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. Juni 2024 (AZ: 8 U 775/24) zeigt, wie streng die Anforderungen an den Nachweis eines solchen Schadens sind. Wer gegenüber seiner Teilkaskoversicherung einen Sturmschaden geltend machen will, muss den Schaden genau beweisen.</p>
<p><strong>Sturmschaden am Kleintransporter</strong></p>
<p>In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte der Kläger seinen Kleintransporter in einer Straße geparkt. Von seiner Teilkaskoversicherung forderte er die Erstattung der Reparaturkosten für einen vermeintlichen Sturmschaden.<br />
Der Schaden sei, so der Kläger, durch umherfliegende Gegenstände während eines Sturms im Zeitraum vom 17. bis 21. Februar 2022 entstanden. Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung.</p>
<p>Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht, das die Klage abwies. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte diese Entscheidung.</p>
<p><strong>Keine Beweiserleichterung bei Sturmschäden</strong></p>
<p>Laut dem Urteil des OLG Nürnberg muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Sturms und dessen unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug beweisen. Es genügt nicht, dass ein Sturm in der fraglichen Zeit möglicherweise geherrscht hat. Der Schaden muss konkret durch diesen Sturm verursacht worden sein. Hierfür trägt der Versicherungsnehmer die volle Beweislast.</p>
<p><strong>Strenge Anforderungen an den Nachweis des Schadens </strong></p>
<p>Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer im Falle von Sturmschäden genau dokumentieren müssen, wann und wo der Schaden eingetreten ist, um einen Anspruch auf Teilkaskoleistungen zu haben. Beweiserleichterungen, wie sie etwa bei Diebstählen gewährt werden, gibt es in solchen Fällen nicht. Schließlich stehen bei Naturgewalten grundsätzlich Zeugen zur Verfügung, oft gibt es auch noch andere Beweise.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
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		<title>Rettungsgasse nutzen? Auch ein Motorschaden rechtfertigt das nicht!</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/rettungsgasse-nutzen-auch-ein-motorschaden-rechtfertigt-das-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Dec 2024 12:13:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Man steht im Stau, das Motorrad überhitzt und vor einem die freie Rettungsgasse! Schnell durchfahren, oder? Falsch! Ein Motorradfahrer hat es versucht und kam damit vor Gericht nicht durch. Das Amtsgericht Leutkirch hat ein klares Urteil gefällt: Das Befahren der Rettungsgasse ist auch in solchen Situationen verboten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>(DAV). Man steht im Stau, das Motorrad überhitzt und vor einem die freie Rettungsgasse! Schnell durchfahren, oder? Falsch! Ein Motorradfahrer hat es versucht und kam damit vor Gericht nicht durch.</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Leutkirch hat ein klares Urteil gefällt: Das Befahren der Rettungsgasse ist auch in solchen Situationen verboten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Leutkirch vom 18. Januar 2024 (AZ: 1 OWi 51 Js 26383/23) hin.</p>
<p><strong>Mit dem Motorrad durch die Rettungsgasse</strong></p>
<p>Der Motorradfahrer rechtfertigte sein Verhalten mit einer drohenden Überhitzung seines Motors. Diese Begründung wurde vom Gericht jedoch nicht anerkannt, da auch andere Möglichkeiten bestanden hätten. Das Gericht betonte, dass die Rettungsgasse ausschließlich für Einsatzfahrzeuge vorgesehen ist und nicht als Ausweichmöglichkeit bei individuellen Problemen genutzt werden darf.</p>
<p><strong>240 Euro Geldbuße und Fahrverbot</strong></p>
<p>Nach Auffassung des Amtsgerichts Leutkirch hatte der Motorradfahrer mehrere alternative Optionen, anstatt die Rettungsgasse zu befahren:</p>
<p>&#8211; Anhalten am Seitenstreifen: Der Fahrer hätte sein Motorrad am Seitenstreifen abstellen können, um die Überhitzung des Motors abkühlen zu lassen.</p>
<p>&#8211; Anhalten im Stau: Da der Verkehr bereits zum Stillstand gekommen war, hätte der Fahrer auch in der Schlange im Stau seinen Motor abstellen können.</p>
<p>Somit musste der Motorradfahrer 240 Euro Geldbuße bezahlen und bekam einen Monat Fahrverbot.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
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		<title>Bußgeld zurückgenommen – trägt der Staat die Kosten?</title>
		<link>https://recht-steuer-bruchsal.de/bussgeld-zurueckgenommen-traegt-der-staat-die-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Weiß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2024 11:11:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(DAV). Die Rechtslage ist nicht immer ganz eindeutig, wenn es um die Kosten der Rücknahme eines Bußgeldbescheids geht. Wer nach seinem erfolgreichen Einspruch kein Bußgeld mehr zahlen muss, aber die notwendigen Auslagen tragen soll, sollte sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Bei Rücknahme des Bußgelds nach einem Einspruch trägt die Staatskasse nicht nur die  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>(DAV). Die Rechtslage ist nicht immer ganz eindeutig, wenn es um die Kosten der Rücknahme eines Bußgeldbescheids geht. Wer nach seinem erfolgreichen Einspruch kein Bußgeld mehr zahlen muss, aber die notwendigen Auslagen tragen soll, sollte sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen.</strong></p>
<p>Bei Rücknahme des Bußgelds nach einem Einspruch trägt die Staatskasse nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss begründet werden, entschied das Amtsgericht Maulbronn am 12. März 2024 (AZ: 4 OWi 15/24).</p>
<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über diese Entscheidung.</p>
<p><strong>Bußgeldbescheid – Rücknahme – Wer trägt die Kosten?</strong></p>
<p>Einer Frau war nach einem Verkehrsunfall ein Bußgeld auferlegt worden. Dagegen legte sie erfolgreich Einspruch ein. Die Bußgeldbehörde nahm den Bescheid zurück und stellte das Verfahren ein. In der Einstellungsentscheidung wurde jedoch bestimmt, dass die Betroffene ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen habe. Hiergegen wandte sich die Betroffene mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das Amtsgericht Maulbronn.</p>
<p><strong>Ermessensentscheidung der Bußgeldbehörde erforderlich</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Maulbronn gab dem Antrag der Betroffenen statt und hob die Entscheidung der Bußgeldbehörde auf. Danach seien die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen grundsätzlich der Staatskasse aufzuerlegen (§ 105 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a Abs. 1 und 2 StPO). Ausnahmen von dieser Regel müssten ausführlich begründet werden, dies war aber hier nicht der Fall.</p>
<p>Quelle: www.verkehrsrecht.de</p>
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