Die Kosten der Anwaltstätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie sind also gesetzlich geregelt. Natürlich kann aber auch eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Eine erste Kontaktaufnahme kostet Sie selbstverständlich nichts. Sobald eine Beratung oder Tätigkeit irgendwelche Kosten für Sie verursachen würde, weise ich vorab darauf hin.

Erstberatung

Das RVG gibt vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung hinwirken soll. Unterbleibt eine derartige Vereinbarung, darf der Rechtsanwalt bei Verbrauchern für eine erste Beratung nicht mehr als € 190,00 (zzgl. Mehrwertsteuer), ansonsten nicht mehr als € 250,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) verlangen.

Rechtsschutzversicherung

Häufig kann vor Auftragserteilung abgesehen werden, ob Ihre Versicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen wird. Sollten Sie dies wünschen, hole ich bei Ihrer Versicherung gerne kostenlos Deckungsschutz ein. Denn in vielen Fällen zahlt die Rechtschutzversicherung unser Honorar und auch gegebenenfalls weiter anfallende Kosten (z.B. Gerichtskosten, Sachverständigengebühren und Kosten der Gegenseite).

Auch die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung übernehme ich, ohne dass Ihnen hierfür ein Aufwand entsteht.

Verkehrsunfall und –ordnungswidrigkeiten

Wenn Sie einen Unfall nicht verursacht haben, muss in der Regel die Versicherung des Unfallgegners unsere Gebühren bezahlen.

In Verkehrsunfallangelegenheiten und bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Sie können sich also ohne Kostenrisiko zunächst beraten lassen und dann entscheiden, ob ich für Sie tätig werden soll.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den Kosten meiner Tätigkeit und erläutere Ihnen schon vor der Übernahme des Mandates, welche Kosten auf Sie zukommen.

Sprechen Sie mich an.