Geschäftsgespräch im Auto: Darf mithörender Sohn als Zeuge vernommen werden?
(09.03.2026) Der Sohn eines Geschäftsmanns bekam über die Freisprechanlage des Autos ein Gespräch mit, auf das es nun vor Gericht ankam. Er darf als Zeuge vernommen werden - solange er nur für seinen Vater spricht. Laut dem OLG Celle spricht viel für eine Neujustierung des Beweisverwertungsverbots. Das Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot mitangehörter Telefongespräche soll nur denjenigen [...]