Unerlaubt vom Unfallort entfernt – entfällt der Versicherungsschutz?
(DAV). Wenn Versicherte unerlaubt den Unfallort verlassen, können sie trotzdem nicht automatisch von den Leistungen der Assekuranz ausgeschlossen werden. Der Versicherer muss ihnen Arglist nachweisen. Daher kommt es immer auf die differenzierte Betrachtung an und der Versicherungsnehmer kann sich auf den Kausalitätsgegenbeweis berufen. Dies entschied das Landgericht Berlin am 10. Mai 2023 (AZ: 46 S [...]