Blitzer: Wie wehre ich mich gegen ein Fahrverbot?

Ein forscher Tritt aufs Gaspedal, dann ein schnelles Foto, ein paar Wochen später die Post von der Geschwindigkeitsmessung im Briefkasten: Neben einem empfindlichen Bußgeld bekommt man Punkte und darf vielleicht noch für eine gewisse Zeit auch Busse und Bahnen nutzen. Fahrverbot und Entzug des Führerscheins drohen. Doch man kann sich wehren. Anwälte und Anwältinnen aus dem Bereich Verkehrsrecht kämpfen für ihre Mandanten.

Entscheidet eigentlich immer der Einzelfall?

Grundsätzlich lohnt sich der Gang zum Anwalt immer, denn auch wenn es für Laien häufig nicht so aussieht – es kommt immer auf den Einzelfall an. War das Messgerät überhaupt geeicht? Was geht aus dem Protokoll des Blitzers hervor? Betrifft die Geschwindigkeitsmessung überhaupt das eigene Fahrzeug? Simple Fragen, die ein Rechtsbeistand klären kann. Denn Juristen bekommen den Einblick in die entsprechende Akte, der Verkehrssünder dagegen muss mit dem Bußgeldbescheid der Behörde allein klarkommen. Anwälte deckten auch besondere Mängel des Messgeräts TraffiStar 350 auf. Dessen Messdaten reichten gar nicht aus, um eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachzuweisen. Bis der saarländische Verfassungsgerichtshof die Messungen mit diesem Gerät monierte (VerfGH Saarland, Az. Lv 7/17, Urteil 05.07.2019), hatten schon viele Autofahrer ihr Bußgeld bezahlt und/oder den Führerschein abgegeben …

Welche Erfahrung haben Anwälte oder Anwältinnen im Verkehrsrecht?

Bevor Juristen die Qualifikation eines Anwalts oder einer Anwältin im Verkehrsrecht erwerben, müssen sie für eine Zeit auf die Schulbank. Der Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht dauert etwa 120 Stunden und schließt den theoretischen Teil mit Klausuren ab. Immens wichtig ist der praktische Teil: Innerhalb der letzten drei Jahre vor Beantragung des Fachanwaltstitels müssen in der jeweiligen Kanzlei 160 Verkehrsrechtsfälle bearbeitet worden sein, ein erheblicher Teil davon vor Gericht. Und so entsteht ein erhebliches Wissen zum Wohle der Mandanten.

Was muss ich zum Anwalt mitbringen?

In der Regel erhalten Verkehrssünder einen Anhörungsbogen. Darin soll die eigene Sicht auf die Dinge geschildert werden. Doch schon hier sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. So werden mögliche Stolpersteine umgangen. Wenn die entsprechenden Fotos von begrenzter Beweiskraft sind, bekommt die Frage „Wer ist gefahren?“ eine wichtige Bedeutung. Angaben zur eigenen Person müssen Sie machen, mehr nicht. In Deutschland gilt im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht die Halterhaftung. Das bedeutet im Klartext: Nur die Person, die tatsächlich gefahren ist, muss für die erhöhte Geschwindigkeit geradestehen, nicht aber der Besitzer des Fahrzeugs. Ein Anwalt wird auch immer prüfen, ob der Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungsfrist ergangen ist oder ob es formelle Fehler gibt. Kurzum: Mit einem Experten oder einer Expertin für Verkehrsrecht werden Ihre Interessen bestens verteidigt. Noch besser ist es allerdings, gar nicht erst geblitzt zu werden. Aber das wäre dann in der Sprache der Juristen ein Idealfahrer. Und ideal verhalten sich die wenigsten Autofahrer oder -fahrerinnen.

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de