Meist erleben Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann ein böses Erwachen, wenn es zum Streit oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Deshalb lohnt sich eine Beratung nicht erst, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, sondern bereits vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

Insbesondere Arbeitgeber können sich durch eine kluge Ausgestaltung des Arbeitsvertrages vor späteren zusätzlichen Forderungen des Arbeitnehmers schützen.

Auch bei der Wahl der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf mögliche, sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen lohnt sich eine frühzeitige Beratung. Ich vertrete Sie daher nicht nur im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren sondern berate Sie auch gerne zu folgenden Themen:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen sowie individuellen Vereinbarungen über die Führung von Arbeitszeitkonten sowie deren Prüfung
  • Beratung im Hinblick auf und Ausarbeitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie Aufhebungsverträgen
  • Beratung bzgl. Berufsausbildungsverhältnissen, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenschutz
  • Einreichung von und Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten