Erbfälle sind unvermeidlich. Neben der emotionalen Belastung erreichen die Erben auch zahlreiche Formulare und Schreiben, die sie meist überfordern.

Ich begleite Sie gerne bei der Abwicklung der Erbangelegenheit sowie der Erbauseinandersetzung und zeige Ihnen schon im Vorfeld Möglichkeiten auf, wie Sie Regelungen in einem Testament oder Erbvertrag treffen können, um Ihren Angehörigen im Erbfall geordnete Verhältnisse zu hinterlassen.

Auch zur Vermeidung von unnötigen Steuerbelastungen lohnt sich eine Beratung bzgl. möglicher Schenkungen im Wege vorweggenommener Erbfolge:

  • Rechtliche Beratung und steuerrechtliche Optimierung erbrechtlicher Verfügungen wie Testamente und Erbverträge mit individueller Beratung auch im Familienverbund
  • Begleitung im Erbfall sowie bei der Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Einfordern von Vermächtnissen
  • Gestaltung der Nachfolgeplanung unter Beachtung steuerrechtlicher Fragestellungen auch bzgl. Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung bzgl. der Möglichkeiten von Steuerersparnissen durch Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Beratung bei Betreuungsfragen