Glücklicherweise verlangt das heutige Familienrecht grundsätzlich keine Feststellung mehr darüber, welcher Ehegatte an dem Scheitern der Ehe „schuld“ ist. Es besteht die Möglichkeit sich im Falle einer Trennung und angedachten Scheidung gemeinsam beraten und vertreten zu lassen.

Durch die Ausräumung weit verbreiteter Fehlinformationen und die Klärung erster Fragen kann bei einer rechtzeitigen Beratung meist eine einvernehmliche Scheidung unter übereinstimmender Regelung aller hierdurch entstehender Rechtsfragen durchgeführt werden.

Gerne zeige ich Ihnen auch schon vor der Eheschließung auf, welche Regelungen in einem Ehevertrag getroffen werden können, um eine spätere „Schlammschlacht“ zu vermeiden:

  • Rechtliche und steuerrechtliche Beratung bei der Wahl des Güterstandes
  • Vorbereitung von Eheverträgen
  • Steuer- und zivilrechtliche Beratung bei Trennung
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren