Bereits dann, wenn Sie mit einem Kollegen oder Freund eine Fahrgemeinschaft unterhalten, sind Sie Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nicht nur diese Gesellschaften, welche sich von Gesetzes wegen begründen, bedürfen bei Ihrer Ausgestaltung einer zivilrechtlichen und auch steuerrechtlichen Prüfung.

Durch planvolles Vorgehen kann zum Beispiel auch durch Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag eine Unternehmensübertragung oder auch der Erbfall rechtssicher vorbereitet werden. Lassen Sie sich gerne bezüglich Ihres Vorhabens beraten:

  • Beratung und Betreuung bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Umwandlungen, Gründung und Auflösung von Gesellschaften
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen für die GbR, GmbH, GmbH & Co KG
  • Erstellung von Verträgen für Geschäftsführer und Prokuristen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten