Eigenbedarfskündigung mit Floskeln: „Ich bin alt und lebe getrennt“ reicht nicht
(04.11.2025) Wer Eigenbedarf geltend machen will, muss mehr liefern als Alter, Trennung und Wohnsituation. Das LG Heilbronn verlangt für Eigenbedarfskündigungen eine substanzielle Begründung - pauschale Floskeln genügen nicht. Das LG Heilbronn (Urteil vom 30.10.2025 - 3 S 12/25) erinnerte einen Vermieter daran, dass Eigenbedarf kein Gefühl, sondern ein belegbares Bedürfnis ist. Er hätte im Kündigungsschreiben [...]