Anwohner können gegen Gehwegparken in Wohnstraßen vorgehen
(DAV). Auf dem Gehweg darf grundsätzlich nicht geparkt werden, auch nicht teilweise – das sogenannte aufgesetzte Parken ist tabu. Dies folgt aus der Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 4 und 4a StVO). Es bedarf auch keiner Verkehrsschilder für das Verbot, sondern nur für dort, wo dies erlaubt wird. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht. Können Anwohner gegen das [...]